
AGB
1. Vertragsabschluß
Mit der Bestellung wird uns der Abschluss eines Vertrages angeboten. Die Bestellung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch uns zustande. Die Annahmeerklärung bedarf aus Rechtswirksamkeitsgründen der Schriftform. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Bestellung ab, so liegt ein neues Angebot durch uns vor, an das wir uns für die Dauer von 7 Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Besteller innerhalb der Bindefrist uns schriftlich seine Annahme erklärt.
2. Durchführung der Leistung
Wir sind bestrebt, bestellte Busse pünktlich bereitzustellen und einen ausgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten. Eine Gewähr hierfür kann nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf dem Fahrer keine Weisungen erteilen. Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund ein anderes Unternehmen mit der Durchführung der bestellten Leistung zu beauftragen oder die Leistung mit einem anderen als dem vereinbarten Bus zu erbringen. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft.
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Fahrtantritt (z.B. hinsichtlich der Fahrstrecke und -dauer) sind nur möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet allein der Fahrer. Der Auftrag zur Änderung ist vom Auftraggeber durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen.
3. Preise
Es gelten die vereinbarten Preise. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistung, z.B. bei Beförderung von mehr Fahrteilnehmern als gemeldet oder Auftragsänderungen auf Wunsch des Auftraggebers, so können wir auf der Grundlage unserer bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste einen Mehrpreis berechnen. Im Preis sind Nebenkosten wie z.B. Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken und Vermittlungen enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart. Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Unsere Rechnung ist zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Rücktritt und Kündigung
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt er den Vertrag, so wird dadurch unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Wir werden aber unsere ersparten Aufwendungen absetzen. Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Pauschale erheben. Diese beträgt bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt 10%, ab 29. bis 11. Tag vor Fahrtantritt 30% und ab dem 10. Tag vor Fahrtantritt 50% des vereinbarten Entgeltes. Die Geltendmachung eines weiteren uns entstandenen Schadens ist ausgeschlossen.
Wir können den Vertrag kündigen, wenn durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Leistungserbringung unmöglich wird. Bei einer Kündigung nach Antritt der Fahrt sind wir verpflichtet, den Auftraggeber zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung durch uns nicht möglich machen. Aufwendungen, die wir aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen ersparen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt bzw. zurückerstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt entsprechend, wenn aus den aufgeführten Gründen Änderungen der Leistungen notwendig werden.
5. Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich dem widersetzen oder solche, die Mitreisende belästigen oder unsere Fahrzeuge oder unsere Betriebsanlagen verunreinigen oder beschädigen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines bereits bezahlten Entgeltes. Unser Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bleibt im übrigen unberührt. Kosten, die durch Verunreinigung und Beschädigung unserer Fahrzeuge oder unserer Betriebsanlagen durch den Auftraggeber oder seinen Kunden bzw. begleitenden Personen entstehen, sind durch den Auftraggeber zu ersetzen.
6. Haftung bei Beförderung
Mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Sachschäden wird auf höchstens 1.000,- €, vertragliche Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen Mietpreis begrenzt, sofern unser Verschulden nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruht. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder sonstiger Dritter oder beim Verladen von Gepäck entstehen. Soweit bei Durchführung einer Reise andere Unternehmen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich als Vermittler tätig. Für die Leistung dieser Unternehmen haften wir nicht. Die Haftung dieser Unternehmen bleibt unberührt. Es sind deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in sechs Monaten. Sonstige Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Fahrt.
7. Gepäckbeförderung
Soweit sich aus dem Vertrag nicht ein anderes ergibt, wird Handgepäck im normalen Umfang mitbefördert. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrteilnehmer selbst zu beaufsichtigen. Der Fahrteilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung.
8. Pass- und Zollvorschriften
Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie sonstiger Bestimmungen insbesondere über die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Fahrzeuggebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrteilnehmers.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, unser Geschäftssitz (Dresden). Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
11. Allgemeines
Mit der Bestellung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Beschwerden sind nicht direkt an den Fahrer, sondern direkt an unsere Verwaltung zu richten.
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